Verstehe jemand noch die Politik: Da machen wir einerseits mit großem Aufwand ein Pilotprojekt, um in Trier-Süd während der Nacht den Individualverkehr zur Lärmbekämpfung auf Tempo 30 reduziert und andererseits darf das Staatsunternehmen (CDU/SPD Regierung) Deutsche Bahn mitten durch die Stadt in Trier-West/Pallien, Euren und Zewen in der Nacht (!) im 15-Minuten-Takt mit Tempo 90 km/h mit alten lärmenden Güterzügen (!) durchbrausen. Wer kann mir das erklären? Die Antwort „Güterzüge müssen schnell fahren“ reicht mir nicht! Und noch etwas: Das Argument, „das war immer so“ lasse ich auch nicht gelten, denn die Weststrecke sollte bereits Ende der 1980’er Jahre stillgelegt werden. Der Beschluss war bereits gefasst. So kommt es auch, dass in Ehrang Teile der Trasse an Privatleute verkauft wurden und so heute ein Umweg gefahren werden muss. Und: Was ist eigentlich aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Trier geworden?
Gut, dass sich um die Bundestagsabgeordneten aus Rlp Detlev Pilger (SPD), Tabea Rößner (Die Grünen) und Erwin Rüddel (CDU) eine parteiübergreifende „Parlamentsgruppe Bahnlärm“ gebildet hat, denn die vielfältigen Aktivitäten von Katarina Barley (MdB), der Bürgerinitative um Dr. Neumann-Overholthaus, Eric Thielen insbesondere von der Presse bis hin zur Trierer Baudezernentin reichen leider nicht aus.
Zu den Kernforderungen der Parlamentsgruppe Bahnlärm zählt
- die Einhaltung der Lärmgrenzwerte von 40 Dezibel nachts beziehungsweise übergangsweise von 55 Dezibel, um die Gesundheit der Anwohner zu schützen.
- Die Umrüstung der Güterwagen auf lärmarme Bremsen müsse schneller vollzogen werden. Man müsse prüfen, ob ein bis 2020 laufendes Förderprogramm verwirklicht werden könne, das die Verkehrsgesellschaften zu einer zügigen Umrüstung motiviere.
- Alle verfügbaren Technologien zur Lärmminderung müssten bei den Gleisen und den Waggons und Zügen eingesetzt werden.
- Ferner müssten die Trassenpreise nach dem Schweizer Vorbild stärker gespreizt werden, damit sich der Einsatz von lärmarmen Wagen lohne.
- Darüber hinaus sollten Anwohner einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz bekommen.
Zum Artikel der FAZ „Initiative im Bundestag – Gegen kreischende Bremsen“ vom 05.02.2015.
Trier muss gemeinsam (!) ein Bewusstsein für Lebensqualität in der ganzen (!) Stadt entwickeln. Trier-West soll und wird mit der Innenstadt mehr zusammenwachsen. Wir können jetzt nicht so viel Geld in Trier-West investieren in Wohnbebauung und zur Aufwertung des Stadtteils, damit dann an teuren Eigentumswohnungen wie in „Bobinet“ direkt (!) am Haus insbesondere in der Nacht die Güterzüge vorbeibrettern. Dies bedeutet einen massiven Verlust an Lebensqualität für die Bewohner(innen) des Stadtteils. Selbst auf der anderen Moselseite, also in Trier-Nord ist der Bahnlärm der Güterzüge auf der Weststrecke deutlich zu hören. Eine Frage stellt sich mir noch zum Schluss: Warum wurde vom Eisenbahnbundesamt (www.eba.bund.de) bis heute kein Lärmkataster für die Weststrecke ausgearbeitet? Hier liegt der nächste Handlungsbedarf. Wir dürfen uns nicht auf „Lärmgutachten“ der Deutschen Bahn verlassen, die diese dann am besten noch in verkehrsarmen Zeiten und nicht während der Nacht (weil die ja – ständige – Ausnahme ist) sich selbst anfertigt. Unabhängige Messungen des Lärms insbesondere während der Nacht zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte von 40 Dezibel sind erforderlich. Hierbei muss aber genau auf den Standort der Messpunkte geachtet werden. Eine Tempobegrenzung für die Güterzüge analog dem Straßenverkehr auf 30 km/h auf der Weststrecke muss alleine aus Sicherheitsgründen (fehlender Schutz zur Straße und zum Moselradweg) rasch kommen. Auch die CDU fordert in einer Anfrage im Landtag immerhin eine Tempobegrenzung von Güterzügen auf immerhin 50 km/h zur Lärmreduzierung an bewohnten Eisenbahnstrecken.
Zu meiner Pressemeldung in dieser Sache vom 13.05.2014.