Gesundheitliche Auswirkungen von Bahnlärm – Beschluss Gesundheitsministerkonferenz

Beschlüsse der 89. GMK (2016) 29. und 30. Juni 2016 in
Rostock-Warnemünde
TOP: 12.1 Gesundheitliche Auswirkungen von Bahnlärm

Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:

Die Gesundheitsministerkonferenz betrachtet weiterhin und verweisend auf ihren Beschluss zur 85.GMK vom Juni 2012 in Saarbrücken die Belastung von Anwohnerinnen und Anwohnern an Schienenstrecken durch Bahnlärm mit Sorge.

Die GMK ist der Auffassung, dass der Lärmschutz an Schienenstrecken deutlich zu verbessern ist. Insbesondere ein gesunder Nachtschlaf muss gewährleistet sein. Weitere rechtliche und konzeptionelle Voraussetzungen für die Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm als Folge des Bahnverkehrs müssen geschaffen werden.

Nach neueren Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen beeinträchtigt Bahnlärm die Gesundheit der Menschen grundsätzlich in ähnlicher Weise wie andere Verkehrslärmquellen. Im Vordergrund der Lärmwirkungen stehen sowohl kurzzeitige als auch langfristige kardiovaskuläre Effekte. Hierbei ist insbesondere die Beeinträchtigung des Schlafs von Bedeutung. Eine diesbezüglich engere Korrelation zu Maximalschallpegeln im Vergleich zu Mittelungspegeln wird beobachtet. Auch gibt es Hinweise auf den Einfluss von langfristig einwirkendem Bahnlärm auf die kognitive und psychomotorische Leistungsfähigkeit.

Angesichts der hohen Anzahl von Anwohnerinnen und Anwohnern an bestehenden Schienenstrecken, der allgemein prospektierten Zunahme des nächtlichen schienengebundenen Güterverkehrs und der nur schleppenden Verbesserung des Schallschutzes an der Quelle, weist die Gesundheitsministerkonferenz auf
ihren Beschluss vom Juni 2012 in Saarbrücken (85. GMK TOP 10.1) hin und bittet darüber hinaus die Bundesregierung,

  • in rechtlichen Regelungen den Rechtsanspruch auf Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner an Bestandsstrecken festzulegen.
  • Kriterien für die Festlegung von Maximalpegeln und deren Häufigkeiten für Zugvorbeifahrten insbesondere für die Nachtzeit zu entwickeln und auf dieser Basis eine begrenzende Regelung zu fassen.
  • ein Konzept zur verkehrsträgerübergreifenden Beurteilung des Verkehrslärms zu entwickeln und verpflichtend vorzugeben.
  • die Auslösewerte für die Lärmsanierung an die Immissionsgrenzwerte der 16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz anzupassen. Hierbei sollten bei der Neufassung von Immissionsschutzgrenzwerten und der Neufestsetzung von Auslösewerten für die Lärmsanierung die neueren Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sowie die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (Night noise guidelines for Europe) berücksichtigt werden.
  • dass Mittel des Bundes zur Reduzierung des Bahnverkehrslärms an der Quelle bereitgestellt werden.
  • die Einrichtung eines unabhängigen Lärmmonitoringsystems von Bahnlärm, das nach einheitlichen Kriterien betrieben wird, zu etablieren.
  • den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner an Schienenstrecken vor gleisnah auftretenden Erschütterungswirkungen zu verbessern.
  • über ihre Bemühungen zur Erzielung eines ausreichenden Gesundheitsschutzes für Anwohnerinnen und Anwohnern von Bahnstrecken zu berichten, insbesondere zu folgenden Punkten:
  1. Stand der Entwicklung von Kriterien zur Festlegung von Maximal-pegeln und deren Häufigkeiten nachts.
  2. Stand der Entwicklung von Kriterien zur Begründung eines Rechtanspruches auf Lärmschutz an Bestandsstrecken.
  3. Geplante Maßnahmen des Bundes zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms an der Quelle (z. B. Bereitstellung von finanziellen Mitteln).
  4. Zeitraum für die Umsetzung von Maßnahmen.

Die Gesundheitsministerkonferenz begrüßt die Beschlüsse vorangegangener Umweltministerkonferenzen im Zusammenhang mit Bahnlärm (81. UMK (TOP 15), 82. UMK (TOP 13), 83. UMK (TOP 23/24), 84. UMK (TOP 20-23) und unterstützt aus gesundheitlicher Sicht die Forderungen der Umweltministerkonferenzen zur
Verbesserung des Lärmschutzes an Bahnverkehrswegen.

Die Gesundheitsministerkonferenz leitet den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz mit der Bitte zu, sich auf dieser Grundlage für einen besseren Lärmschutz einzusetzen. Sie gibt den Beschluss der Umweltministerkonferenz und der Raumordnungsministerkonferenz zur Kenntnis.

Quell: Gesundheitsministerkonferenz – Beschlüsse https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=445&jahr=

Gegen Bahnlärm im Moseltal

BahnlärmWinningen161115

Veranstaltung in Winningen 16.11.2015

Die Deutsche Bahn Konzern plant an der Mosel ab Fertigstellung Cochemer Tunnelröhre 2016 folgendes:

– 183 Züge am Tag im 24 Stunden-Betrieb
– das bedeutet: alle sieben Minuten – Tag und Nacht gleichermaßen
– fast ausschließlich internationaler Gütertransitverkehr inkl. Gefahrgut
– Tempoerhöhung für Güterzüge auf 120 km/h
– Erhöhung der Zuglängen auf 700 m, später bis 1500 m
– keinerlei Investitionen in Lärm- oder Erschütterungsschutz
– keinerlei Investition in Erhöhung der Sicherheit. Alleine im Jahr 2014 fast 400 Zugentgleisungen in Deutschland (Quelle: Sicherheitsbericht des Eisenbahnbundesamtes)

Das heißt: Die Zukunft des Moseltals ist bedroht. Wenn diese Pläne so umgesetzt werden, wird Lebensqualität und touristische Attraktivität des Tals empfindlich leiden. Man kann am Rhein sehen, wohin das führt, nämlich Leerstand, Wegzug der Bevölkerung, Zerfall. Die Folgen für uns in Trier auf der Weststrecke durch Trier-West/Pallien sind noch nicht absehbar.

Weiter zeigt die die Broschüre “New intermodal terminal
Bettembourg-Dudelange“ der CFL. http://www.cfl.lu/espaces/fret/fr/Documents/Publications/Intermodal%20Terminal%20Brochure%20June%202013.pdf die geplante Entwicklung des Terminals Bettembourg und vor allem eine projektierte Streckenführung Bettembourg-Posen (Polen). Luxemburg hat sich mit 8 Millionen € bei Gesamtkosten von 19,6 Millionen € am zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Igel und Wasserbillig beteiligt. Wir nehmen stark an, dass die Strecke für die Güterzüge dann über die Westtrasse an die Mosel und weiter über Koblenz führen wird. Der zweigleisige Ausbau des Cochemer Tunnels passt dazu.

Johannes Schölch-Mundorf
stellv. Ortsvorsteher Trier-West/Pallien

Bahnlärm – und kein Ende? Güterzüge Weststrecke Trier

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VeranstaltungBahnlärmSPDBundestagsfraktion091015Diskussion in der Europäischen Kunstakademie am 09.10.2015 in Trier-West mit:

Ismail Ertug, MdEP,Verkehrspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament

Gustav Herzog, MdB, Stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur der SPD-Bundestagsfraktion

Dr. Katarina Barley, MdB, Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion

Jürgen Konz, Konzernbevollmächtigter der DB AG für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland

Schreiben an EU-Kommissarin Bulc wegen Bahnlärm

Sehr geehrte Fau Kommissarin Bulc,

ich habe das von Ihnen und Ihrer EU-Kommission geplante Veto  gegen das von unsererer Bundesregierung ab 2020 beabsichtigte Verbot der Durchfuhr lauter Güterwagen der Bahn durch unser Land als Lärmschutzmaßnahme zur Kenntnis genommen.(FAZ vom 28.08.2015 „Die Verkehrskommissarin der EU verlangt eine gesamteuropäische Lösung beim Bahnlärm, aber erst 2022.“)

Ihre Absicht als EU-Kommissarin die Umrüstung der alten mit Graugussbremsen versehenen Eisenbahngüterwagen auf LL-Sohlen auf das Jahr 2026 zu verschieben ist ein Schlag ins Gesicht der von Bahnlärm betroffen Menschen.
Der Infrastrukturminister von Rheinland-Pfalz Roger Lewentz hat sich entschieden gegen ihre Pläne ausgesprochen, die Vorgaben zur Einführung leiserer Güterwagen aufzuweichen. „Am Ziel, bis 2020 alle Güterzugwagen mit lärmarmen Bremssystemen auszurüsten, darf nicht gerüttelt werden“, sagte Lewentz. (Quelle)

Seit Jahrzehnten leiden Menschen nicht nur im Rheintal unter unerträglichem Lärm durch die Güterwagen und Züge der Bahn. Die resultierenden schweren Gesundheitsschäden sind oftmals nachgewiesen und bekannt. Eine Verzögerung lärmreduzierender Maßnahmen, bis denn Ihre Kommission eine EU-weite Regelung wie auch immer durchgesetzt hat, ist nicht akzeptabel, zumal wir nicht wissen, wie diese Regelung aussehen wird.

In unseren Stadtteilen Trier-West/Pallien und Euren sind wir auf der Weststrecke besonders durch den internationalen Bahnverkehr mit lärmenden Güterzügen auch in der Nacht in Richtung Luxembourg und Belgien betroffen. (siehe auch https://www.mundorf.org/2015/02/13/bahnlaerm-durch-naechtliche-gueterzuege-auf-der-weststrecke/)

Ich bitte Sie eindringlich, Ihre Ankündigung, das vorgesehene Verbot auszusetzen, noch einmal zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Schölch-Mundorf
stellv. Ortsvorsteher Trier-West/Pallien