Bahnlärm durch (nächtliche) Güterzüge auf der Weststrecke

Verstehe jemand noch die Politik: Da machen wir einerseits mit großem Aufwand ein Pilotprojekt, um in Trier-Süd während der Nacht den Individualverkehr zur Lärmbekämpfung auf Tempo 30 reduziert und andererseits darf das Staatsunternehmen (CDU/SPD Regierung) Deutsche Bahn mitten durch die Stadt in Trier-West/Pallien, Euren und Zewen in der Nacht (!) im 15-Minuten-Takt mit Tempo 90 km/h mit alten lärmenden Güterzügen (!) durchbrausen. Wer kann mir das erklären? Die Antwort „Güterzüge müssen schnell fahren“ reicht mir nicht! Und noch etwas: Das Argument, „das war immer so“ lasse ich auch nicht gelten, denn die Weststrecke sollte bereits Ende der 1980’er Jahre stillgelegt werden. Der Beschluss war bereits gefasst. So kommt es auch, dass in Ehrang Teile der Trasse an Privatleute verkauft wurden und so heute ein Umweg gefahren werden muss. Und: Was ist eigentlich aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Trier geworden?

Gut, dass sich um die Bundestagsabgeordneten aus Rlp Detlev Pilger (SPD), Tabea Rößner (Die Grünen) und Erwin Rüddel (CDU) eine parteiübergreifende „Parlamentsgruppe Bahnlärm“ gebildet hat, denn die vielfältigen Aktivitäten von Katarina Barley (MdB), der Bürgerinitative um Dr. Neumann-Overholthaus, Eric Thielen insbesondere von der Presse bis hin zur Trierer Baudezernentin reichen leider nicht aus.

Zu den Kernforderungen der Parlamentsgruppe Bahnlärm zählt

  • die Einhaltung der Lärmgrenzwerte von 40 Dezibel nachts beziehungsweise übergangsweise von 55 Dezibel, um die Gesundheit der Anwohner zu schützen.
  • Die Umrüstung der Güterwagen auf lärmarme Bremsen müsse schneller vollzogen werden. Man müsse prüfen, ob ein bis 2020 laufendes Förderprogramm verwirklicht werden könne, das die Verkehrsgesellschaften zu einer zügigen Umrüstung motiviere.
  • Alle verfügbaren Technologien zur Lärmminderung müssten bei den Gleisen und den Waggons und Zügen eingesetzt werden.
  • Ferner müssten die Trassenpreise nach dem Schweizer Vorbild stärker gespreizt werden, damit sich der Einsatz von lärmarmen Wagen lohne.
  • Darüber hinaus sollten Anwohner einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz bekommen.

Zum Artikel der FAZ „Initiative im Bundestag – Gegen kreischende Bremsen“ vom 05.02.2015.

Trier muss gemeinsam (!) ein Bewusstsein für Lebensqualität in der ganzen (!) Stadt entwickeln. Trier-West soll und wird mit der Innenstadt mehr zusammenwachsen. Wir können jetzt nicht so viel Geld in Trier-West investieren in Wohnbebauung und zur Aufwertung des Stadtteils, damit dann an teuren Eigentumswohnungen wie in „Bobinet“ direkt (!) am Haus insbesondere in der Nacht die Güterzüge vorbeibrettern. Dies bedeutet einen massiven Verlust an Lebensqualität für die Bewohner(innen) des Stadtteils. Selbst auf der anderen Moselseite, also in Trier-Nord ist der Bahnlärm der Güterzüge auf der Weststrecke deutlich zu hören. Eine Frage stellt sich mir noch zum Schluss: Warum wurde vom Eisenbahnbundesamt (www.eba.bund.de) bis heute kein Lärmkataster für die Weststrecke ausgearbeitet? Hier liegt der nächste Handlungsbedarf. Wir dürfen uns nicht auf „Lärmgutachten“ der Deutschen Bahn verlassen, die diese dann am besten noch in verkehrsarmen Zeiten und nicht während der Nacht (weil die ja – ständige – Ausnahme ist) sich selbst anfertigt. Unabhängige Messungen des Lärms insbesondere während der Nacht zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte von 40 Dezibel sind erforderlich. Hierbei muss aber genau auf den Standort der Messpunkte geachtet werden. Eine Tempobegrenzung für die Güterzüge analog dem Straßenverkehr auf 30 km/h auf der Weststrecke muss alleine aus Sicherheitsgründen (fehlender Schutz zur Straße und zum Moselradweg) rasch kommen. Auch die CDU fordert in einer Anfrage im Landtag immerhin eine Tempobegrenzung von Güterzügen auf immerhin 50 km/h zur Lärmreduzierung an bewohnten Eisenbahnstrecken.

Zu meiner Pressemeldung in dieser Sache vom 13.05.2014.

Danke. Jetzt gilt’s! Stichwahl Ortsvorsteher am 08.06.2014

StichwahlOrtsvorsteherTrierWestPallien080614Dafür setze ich mich ein als ihr Ortsvorsteher von Trier-West/Pallien:

  1. Tempo 30 auf den (Wohn-) Straßen im gesamten Stadtteil.
  2. Sofortmaßnahme gegen Bahnlärm: Tempo 30 für Güterzüge auf der Weststrecke.
  3. Sichere Rad-/Fußwege in Trier-West/Pallien und in die Innenstadt.
  4. Eine bessere Beschilderung der Radfahrstrecken.
  5. Entschärfung von Unfallschwerpunkten: Bahnübergang Martinerfeld, Umbau der Kreuzungen an der Kaiser-Wilhelm-Brücke und Römerbrücke.
  6. Fuß- und Radbrücke über die Mosel (Irminensteg).
  7. Zugänge zur Mosel und deren Wiesen mit Freizeitflächen und Gastronomie.
  8. Gut ausgestattete und gestaltete Spielplätze für unsere Kinder.
  9. Freizeitmöglichkeiten für die Jugendlichen im Stadtteil.
  10. Erhaltung einer Grundschule und der Kurfürst-Balduin-Realschule Plus als Stadtteilschule.
  11. Gute und bezahlbare Wohnungen im Stadtteil.
  12. Sanierung der städtischen Wohnungen.
  13. Ein Stadtteilzentrum Trier-West/Pallien.
  14. Förderung der wichtigen Aufgabe von Jugendfreizeiteinrichtungen wie z.B. Don Bosco.
  15. Unterstützung des Vereinslebens.

Tempo 30 für Güterzüge auf der Weststrecke

Pressemeldung

SPD Trier-West/Pallien fordert Tempo 30 für Güterzüge auf der Trierer Weststrecke als Sofortmaßnahme gegen Bahnlärm

Seit 1 ½ Monaten bereits leiden die Anwohner(innen) entlang der Bahnstrecke links der Mosel in Trier-West/Pallien und Euren unter erheblichem Lärm durch bis zu 60 Güterzüge, die Tag und insbesondere die ganze Nacht hindurch mit bis zu 90 km/h auf der Weststrecke fahren (s.a. TV vom 06.05.14). Güterzüge, deren Räder, Achsen und Bremsen nicht mehr den neuesten deutschen bzw. europäischen Verordnungen gegen Lärm enstprechen, stellen eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner(innen) dar.
Die Weltgesundheitsorganisation geht bereits ab nächtlichen Mittelungspegeln von 55 dB(A) im Außenbereich von einer Gesundheitsgefährdung aus und fordert einen medizinisch abgeleiteten langfristigen Zielwert von 40 dB(A). Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass sich der durch den Schienengüterverkehr erzeugte nächtliche Lärm aufgrund der hohen Spitzenpegel und dem schnellen Pegelanstieg des Geräuschs im Hinblick auf Aufwachwahrscheinlichkeiten als besonders problematisch darstellt. Grundsätzlich hat die WHO und auch die 24. BImSchV folgende Grenzwerte „am Bett eines Anliegers“ festgelegt: Nachtruhe 30 dB(A) (als Mittelungspegel) zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Güterzüge erzeugen einen Geräuschpegel von bis zu 85 dB.
Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h können die Spitzenpegel um 6 dB(A) reduziert werden, bei einer Tempobegrenzung der Güterzüge auf 30 km/h bei Durchfahrten durch Wohngebiete wie in Trier-West/Pallien in unmittelbarer Nähe der Häuser sogar entsprechend mehr.

Nächtlicher Güterzug Bonner Straße Trier-Pallien: http://youtu.be/5G9zZ30G1Vo

Betriebsbeschränkungen d.h. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind rechtlich möglich

Seit 18.11.2013 liegt nun eine schriftliche und veröffentliche Antwort des
EU-Verkehrskommissars und Vizepräsidenten der Kommission Siim Kallas vor,
die als offizielles Statement der Kommission gewertet werden kann:

„Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften der EU ist die
Kommission der Auffassung, dass die nationalen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geräuschemissionen von Güterzügen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Fahrbeschränkungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten nicht gegen den Grundsatz des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen verstoßen, wenn sie gleichermaßen
für alle Betreiber von Güterzügen für Fahrten durch das nationale Hoheitsgebiet – unabhängig von der Herkunft der Betreiber – gelten und wenn sie keine erheblichen Auswirkungen haben, die den Grundsatz des freien Verkehrs in Frage stellen. Vor diesem Hintergrund müssen alle nationalen Regelungen im Einzelnen im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht geprüft werden.“

Zum gleichen Ergebnis kommt der Bahnrechtsexperte Prof. Dr. Urs Kramer von der Universität Passau in seinem Gutachten für das Umweltministerium Rheinland-Pfalz (Download Gutachten: http://mulewf.rlp.de/uploads/media/Gutachten_Laerm_Mittelrheintal_Endfassung.pdf)

So fordern wir als SPD Trier-West/Pallien vom Eisenbahnbundesamt bzw. der Deutschen Bahn AG einen sofortigen Erlass einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Güterzüge auf Tempo 30 bei den Durchfahrten auf der Weststrecke zwischen Trier-Ehrang und Euren durch unsere Wohngebiete links der Mosel Triers zur Reduzierung der Lärmbelästigung insbesondere während der Nacht. Gleichzeitig begrüßen wir die geplante S-Bahn auf der Weststrecke, die auch zu einer Entlastung des Stadtteils vom Durchgangsverkehr mit PKWs führen wird. Moderne Triebwagen mit geringen Geschwindigkeiten zwischen den Haltestellen entsprechen den heute gültigen Grenzwerten für Lärm.

Wir kritisieren, dass die Deutsche Bahn als Betreiberin der Weststrecke die Anwohner(innen) unseres Stadtteils Trier-West/Pallien nicht über die derzeitige Nutzung der Weststrecke durch Güterzüge insbesondere während der Nacht vorab informiert hat. In einem Antwortschreiben an die Bundestagsabgeordnete Katarina Barley (SPD) vom 24.03.2014 teilte die Deutsche Bahn AG Saarbrücken noch mit: „Durch die beschränkte Besetzungszeit des Stellwerks Trier West von ca. 6:30 Uhr bis 18:00 Uhr findet zurzeit abends und nachts planmäßig kein Güterverkehr statt“. Wir gehen davon aus, dass diese Zusage der DB AG gilt und fordern für wegen Bauarbeiten notwendige befristete Umleitungen von Güterzügen über die Weststrecke eine Tempobegrenzung auf 30 km/h zur Begrenzung der Lärmbelästigung der Anwohner(innen).

Weiterführende Lektüre zum Thema:
http://mulewf.rlp.de/fileadmin/mufv/publikationen/Umweltjournal_57.pdf

Wählen gehen am 25.05.2014

SchölchMun01