Pressemeldung
SPD Trier-West/Pallien fordert Tempo 30 für Güterzüge auf der Trierer Weststrecke als Sofortmaßnahme gegen Bahnlärm
Seit 1 ½ Monaten bereits leiden die Anwohner(innen) entlang der Bahnstrecke links der Mosel in Trier-West/Pallien und Euren unter erheblichem Lärm durch bis zu 60 Güterzüge, die Tag und insbesondere die ganze Nacht hindurch mit bis zu 90 km/h auf der Weststrecke fahren (s.a. TV vom 06.05.14). Güterzüge, deren Räder, Achsen und Bremsen nicht mehr den neuesten deutschen bzw. europäischen Verordnungen gegen Lärm enstprechen, stellen eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner(innen) dar.
Die Weltgesundheitsorganisation geht bereits ab nächtlichen Mittelungspegeln von 55 dB(A) im Außenbereich von einer Gesundheitsgefährdung aus und fordert einen medizinisch abgeleiteten langfristigen Zielwert von 40 dB(A). Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass sich der durch den Schienengüterverkehr erzeugte nächtliche Lärm aufgrund der hohen Spitzenpegel und dem schnellen Pegelanstieg des Geräuschs im Hinblick auf Aufwachwahrscheinlichkeiten als besonders problematisch darstellt. Grundsätzlich hat die WHO und auch die 24. BImSchV folgende Grenzwerte „am Bett eines Anliegers“ festgelegt: Nachtruhe 30 dB(A) (als Mittelungspegel) zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Güterzüge erzeugen einen Geräuschpegel von bis zu 85 dB.
Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h können die Spitzenpegel um 6 dB(A) reduziert werden, bei einer Tempobegrenzung der Güterzüge auf 30 km/h bei Durchfahrten durch Wohngebiete wie in Trier-West/Pallien in unmittelbarer Nähe der Häuser sogar entsprechend mehr.
Nächtlicher Güterzug Bonner Straße Trier-Pallien: http://youtu.be/5G9zZ30G1Vo
Betriebsbeschränkungen d.h. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind rechtlich möglich
Seit 18.11.2013 liegt nun eine schriftliche und veröffentliche Antwort des
EU-Verkehrskommissars und Vizepräsidenten der Kommission Siim Kallas vor,
die als offizielles Statement der Kommission gewertet werden kann:
„Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften der EU ist die
Kommission der Auffassung, dass die nationalen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geräuschemissionen von Güterzügen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Fahrbeschränkungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten nicht gegen den Grundsatz des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen verstoßen, wenn sie gleichermaßen
für alle Betreiber von Güterzügen für Fahrten durch das nationale Hoheitsgebiet – unabhängig von der Herkunft der Betreiber – gelten und wenn sie keine erheblichen Auswirkungen haben, die den Grundsatz des freien Verkehrs in Frage stellen. Vor diesem Hintergrund müssen alle nationalen Regelungen im Einzelnen im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht geprüft werden.“
Zum gleichen Ergebnis kommt der Bahnrechtsexperte Prof. Dr. Urs Kramer von der Universität Passau in seinem Gutachten für das Umweltministerium Rheinland-Pfalz (Download Gutachten: http://mulewf.rlp.de/uploads/media/Gutachten_Laerm_Mittelrheintal_Endfassung.pdf)
So fordern wir als SPD Trier-West/Pallien vom Eisenbahnbundesamt bzw. der Deutschen Bahn AG einen sofortigen Erlass einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Güterzüge auf Tempo 30 bei den Durchfahrten auf der Weststrecke zwischen Trier-Ehrang und Euren durch unsere Wohngebiete links der Mosel Triers zur Reduzierung der Lärmbelästigung insbesondere während der Nacht. Gleichzeitig begrüßen wir die geplante S-Bahn auf der Weststrecke, die auch zu einer Entlastung des Stadtteils vom Durchgangsverkehr mit PKWs führen wird. Moderne Triebwagen mit geringen Geschwindigkeiten zwischen den Haltestellen entsprechen den heute gültigen Grenzwerten für Lärm.
Wir kritisieren, dass die Deutsche Bahn als Betreiberin der Weststrecke die Anwohner(innen) unseres Stadtteils Trier-West/Pallien nicht über die derzeitige Nutzung der Weststrecke durch Güterzüge insbesondere während der Nacht vorab informiert hat. In einem Antwortschreiben an die Bundestagsabgeordnete Katarina Barley (SPD) vom 24.03.2014 teilte die Deutsche Bahn AG Saarbrücken noch mit: „Durch die beschränkte Besetzungszeit des Stellwerks Trier West von ca. 6:30 Uhr bis 18:00 Uhr findet zurzeit abends und nachts planmäßig kein Güterverkehr statt“. Wir gehen davon aus, dass diese Zusage der DB AG gilt und fordern für wegen Bauarbeiten notwendige befristete Umleitungen von Güterzügen über die Weststrecke eine Tempobegrenzung auf 30 km/h zur Begrenzung der Lärmbelästigung der Anwohner(innen).
Weiterführende Lektüre zum Thema:
http://mulewf.rlp.de/fileadmin/mufv/publikationen/Umweltjournal_57.pdf