Gesundheitliche Auswirkungen von Bahnlärm – Beschluss Gesundheitsministerkonferenz

Beschlüsse der 89. GMK (2016) 29. und 30. Juni 2016 in
Rostock-Warnemünde
TOP: 12.1 Gesundheitliche Auswirkungen von Bahnlärm

Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:

Die Gesundheitsministerkonferenz betrachtet weiterhin und verweisend auf ihren Beschluss zur 85.GMK vom Juni 2012 in Saarbrücken die Belastung von Anwohnerinnen und Anwohnern an Schienenstrecken durch Bahnlärm mit Sorge.

Die GMK ist der Auffassung, dass der Lärmschutz an Schienenstrecken deutlich zu verbessern ist. Insbesondere ein gesunder Nachtschlaf muss gewährleistet sein. Weitere rechtliche und konzeptionelle Voraussetzungen für die Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm als Folge des Bahnverkehrs müssen geschaffen werden.

Nach neueren Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen beeinträchtigt Bahnlärm die Gesundheit der Menschen grundsätzlich in ähnlicher Weise wie andere Verkehrslärmquellen. Im Vordergrund der Lärmwirkungen stehen sowohl kurzzeitige als auch langfristige kardiovaskuläre Effekte. Hierbei ist insbesondere die Beeinträchtigung des Schlafs von Bedeutung. Eine diesbezüglich engere Korrelation zu Maximalschallpegeln im Vergleich zu Mittelungspegeln wird beobachtet. Auch gibt es Hinweise auf den Einfluss von langfristig einwirkendem Bahnlärm auf die kognitive und psychomotorische Leistungsfähigkeit.

Angesichts der hohen Anzahl von Anwohnerinnen und Anwohnern an bestehenden Schienenstrecken, der allgemein prospektierten Zunahme des nächtlichen schienengebundenen Güterverkehrs und der nur schleppenden Verbesserung des Schallschutzes an der Quelle, weist die Gesundheitsministerkonferenz auf
ihren Beschluss vom Juni 2012 in Saarbrücken (85. GMK TOP 10.1) hin und bittet darüber hinaus die Bundesregierung,

  • in rechtlichen Regelungen den Rechtsanspruch auf Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner an Bestandsstrecken festzulegen.
  • Kriterien für die Festlegung von Maximalpegeln und deren Häufigkeiten für Zugvorbeifahrten insbesondere für die Nachtzeit zu entwickeln und auf dieser Basis eine begrenzende Regelung zu fassen.
  • ein Konzept zur verkehrsträgerübergreifenden Beurteilung des Verkehrslärms zu entwickeln und verpflichtend vorzugeben.
  • die Auslösewerte für die Lärmsanierung an die Immissionsgrenzwerte der 16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz anzupassen. Hierbei sollten bei der Neufassung von Immissionsschutzgrenzwerten und der Neufestsetzung von Auslösewerten für die Lärmsanierung die neueren Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sowie die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (Night noise guidelines for Europe) berücksichtigt werden.
  • dass Mittel des Bundes zur Reduzierung des Bahnverkehrslärms an der Quelle bereitgestellt werden.
  • die Einrichtung eines unabhängigen Lärmmonitoringsystems von Bahnlärm, das nach einheitlichen Kriterien betrieben wird, zu etablieren.
  • den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner an Schienenstrecken vor gleisnah auftretenden Erschütterungswirkungen zu verbessern.
  • über ihre Bemühungen zur Erzielung eines ausreichenden Gesundheitsschutzes für Anwohnerinnen und Anwohnern von Bahnstrecken zu berichten, insbesondere zu folgenden Punkten:
  1. Stand der Entwicklung von Kriterien zur Festlegung von Maximal-pegeln und deren Häufigkeiten nachts.
  2. Stand der Entwicklung von Kriterien zur Begründung eines Rechtanspruches auf Lärmschutz an Bestandsstrecken.
  3. Geplante Maßnahmen des Bundes zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms an der Quelle (z. B. Bereitstellung von finanziellen Mitteln).
  4. Zeitraum für die Umsetzung von Maßnahmen.

Die Gesundheitsministerkonferenz begrüßt die Beschlüsse vorangegangener Umweltministerkonferenzen im Zusammenhang mit Bahnlärm (81. UMK (TOP 15), 82. UMK (TOP 13), 83. UMK (TOP 23/24), 84. UMK (TOP 20-23) und unterstützt aus gesundheitlicher Sicht die Forderungen der Umweltministerkonferenzen zur
Verbesserung des Lärmschutzes an Bahnverkehrswegen.

Die Gesundheitsministerkonferenz leitet den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz mit der Bitte zu, sich auf dieser Grundlage für einen besseren Lärmschutz einzusetzen. Sie gibt den Beschluss der Umweltministerkonferenz und der Raumordnungsministerkonferenz zur Kenntnis.

Quell: Gesundheitsministerkonferenz – Beschlüsse https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=445&jahr=