Gesundheitliche Auswirkungen von Bahnlärm – Beschluss Gesundheitsministerkonferenz

Beschlüsse der 89. GMK (2016) 29. und 30. Juni 2016 in
Rostock-Warnemünde
TOP: 12.1 Gesundheitliche Auswirkungen von Bahnlärm

Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:

Die Gesundheitsministerkonferenz betrachtet weiterhin und verweisend auf ihren Beschluss zur 85.GMK vom Juni 2012 in Saarbrücken die Belastung von Anwohnerinnen und Anwohnern an Schienenstrecken durch Bahnlärm mit Sorge.

Die GMK ist der Auffassung, dass der Lärmschutz an Schienenstrecken deutlich zu verbessern ist. Insbesondere ein gesunder Nachtschlaf muss gewährleistet sein. Weitere rechtliche und konzeptionelle Voraussetzungen für die Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm als Folge des Bahnverkehrs müssen geschaffen werden.

Nach neueren Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen beeinträchtigt Bahnlärm die Gesundheit der Menschen grundsätzlich in ähnlicher Weise wie andere Verkehrslärmquellen. Im Vordergrund der Lärmwirkungen stehen sowohl kurzzeitige als auch langfristige kardiovaskuläre Effekte. Hierbei ist insbesondere die Beeinträchtigung des Schlafs von Bedeutung. Eine diesbezüglich engere Korrelation zu Maximalschallpegeln im Vergleich zu Mittelungspegeln wird beobachtet. Auch gibt es Hinweise auf den Einfluss von langfristig einwirkendem Bahnlärm auf die kognitive und psychomotorische Leistungsfähigkeit.

Angesichts der hohen Anzahl von Anwohnerinnen und Anwohnern an bestehenden Schienenstrecken, der allgemein prospektierten Zunahme des nächtlichen schienengebundenen Güterverkehrs und der nur schleppenden Verbesserung des Schallschutzes an der Quelle, weist die Gesundheitsministerkonferenz auf
ihren Beschluss vom Juni 2012 in Saarbrücken (85. GMK TOP 10.1) hin und bittet darüber hinaus die Bundesregierung,

  • in rechtlichen Regelungen den Rechtsanspruch auf Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner an Bestandsstrecken festzulegen.
  • Kriterien für die Festlegung von Maximalpegeln und deren Häufigkeiten für Zugvorbeifahrten insbesondere für die Nachtzeit zu entwickeln und auf dieser Basis eine begrenzende Regelung zu fassen.
  • ein Konzept zur verkehrsträgerübergreifenden Beurteilung des Verkehrslärms zu entwickeln und verpflichtend vorzugeben.
  • die Auslösewerte für die Lärmsanierung an die Immissionsgrenzwerte der 16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz anzupassen. Hierbei sollten bei der Neufassung von Immissionsschutzgrenzwerten und der Neufestsetzung von Auslösewerten für die Lärmsanierung die neueren Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sowie die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (Night noise guidelines for Europe) berücksichtigt werden.
  • dass Mittel des Bundes zur Reduzierung des Bahnverkehrslärms an der Quelle bereitgestellt werden.
  • die Einrichtung eines unabhängigen Lärmmonitoringsystems von Bahnlärm, das nach einheitlichen Kriterien betrieben wird, zu etablieren.
  • den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner an Schienenstrecken vor gleisnah auftretenden Erschütterungswirkungen zu verbessern.
  • über ihre Bemühungen zur Erzielung eines ausreichenden Gesundheitsschutzes für Anwohnerinnen und Anwohnern von Bahnstrecken zu berichten, insbesondere zu folgenden Punkten:
  1. Stand der Entwicklung von Kriterien zur Festlegung von Maximal-pegeln und deren Häufigkeiten nachts.
  2. Stand der Entwicklung von Kriterien zur Begründung eines Rechtanspruches auf Lärmschutz an Bestandsstrecken.
  3. Geplante Maßnahmen des Bundes zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms an der Quelle (z. B. Bereitstellung von finanziellen Mitteln).
  4. Zeitraum für die Umsetzung von Maßnahmen.

Die Gesundheitsministerkonferenz begrüßt die Beschlüsse vorangegangener Umweltministerkonferenzen im Zusammenhang mit Bahnlärm (81. UMK (TOP 15), 82. UMK (TOP 13), 83. UMK (TOP 23/24), 84. UMK (TOP 20-23) und unterstützt aus gesundheitlicher Sicht die Forderungen der Umweltministerkonferenzen zur
Verbesserung des Lärmschutzes an Bahnverkehrswegen.

Die Gesundheitsministerkonferenz leitet den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz mit der Bitte zu, sich auf dieser Grundlage für einen besseren Lärmschutz einzusetzen. Sie gibt den Beschluss der Umweltministerkonferenz und der Raumordnungsministerkonferenz zur Kenntnis.

Quell: Gesundheitsministerkonferenz – Beschlüsse https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=445&jahr=

Bahnlärm durch (nächtliche) Güterzüge auf der Weststrecke

Verstehe jemand noch die Politik: Da machen wir einerseits mit großem Aufwand ein Pilotprojekt, um in Trier-Süd während der Nacht den Individualverkehr zur Lärmbekämpfung auf Tempo 30 reduziert und andererseits darf das Staatsunternehmen (CDU/SPD Regierung) Deutsche Bahn mitten durch die Stadt in Trier-West/Pallien, Euren und Zewen in der Nacht (!) im 15-Minuten-Takt mit Tempo 90 km/h mit alten lärmenden Güterzügen (!) durchbrausen. Wer kann mir das erklären? Die Antwort „Güterzüge müssen schnell fahren“ reicht mir nicht! Und noch etwas: Das Argument, „das war immer so“ lasse ich auch nicht gelten, denn die Weststrecke sollte bereits Ende der 1980’er Jahre stillgelegt werden. Der Beschluss war bereits gefasst. So kommt es auch, dass in Ehrang Teile der Trasse an Privatleute verkauft wurden und so heute ein Umweg gefahren werden muss. Und: Was ist eigentlich aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Trier geworden?

Gut, dass sich um die Bundestagsabgeordneten aus Rlp Detlev Pilger (SPD), Tabea Rößner (Die Grünen) und Erwin Rüddel (CDU) eine parteiübergreifende „Parlamentsgruppe Bahnlärm“ gebildet hat, denn die vielfältigen Aktivitäten von Katarina Barley (MdB), der Bürgerinitative um Dr. Neumann-Overholthaus, Eric Thielen insbesondere von der Presse bis hin zur Trierer Baudezernentin reichen leider nicht aus.

Zu den Kernforderungen der Parlamentsgruppe Bahnlärm zählt

  • die Einhaltung der Lärmgrenzwerte von 40 Dezibel nachts beziehungsweise übergangsweise von 55 Dezibel, um die Gesundheit der Anwohner zu schützen.
  • Die Umrüstung der Güterwagen auf lärmarme Bremsen müsse schneller vollzogen werden. Man müsse prüfen, ob ein bis 2020 laufendes Förderprogramm verwirklicht werden könne, das die Verkehrsgesellschaften zu einer zügigen Umrüstung motiviere.
  • Alle verfügbaren Technologien zur Lärmminderung müssten bei den Gleisen und den Waggons und Zügen eingesetzt werden.
  • Ferner müssten die Trassenpreise nach dem Schweizer Vorbild stärker gespreizt werden, damit sich der Einsatz von lärmarmen Wagen lohne.
  • Darüber hinaus sollten Anwohner einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz bekommen.

Zum Artikel der FAZ „Initiative im Bundestag – Gegen kreischende Bremsen“ vom 05.02.2015.

Trier muss gemeinsam (!) ein Bewusstsein für Lebensqualität in der ganzen (!) Stadt entwickeln. Trier-West soll und wird mit der Innenstadt mehr zusammenwachsen. Wir können jetzt nicht so viel Geld in Trier-West investieren in Wohnbebauung und zur Aufwertung des Stadtteils, damit dann an teuren Eigentumswohnungen wie in „Bobinet“ direkt (!) am Haus insbesondere in der Nacht die Güterzüge vorbeibrettern. Dies bedeutet einen massiven Verlust an Lebensqualität für die Bewohner(innen) des Stadtteils. Selbst auf der anderen Moselseite, also in Trier-Nord ist der Bahnlärm der Güterzüge auf der Weststrecke deutlich zu hören. Eine Frage stellt sich mir noch zum Schluss: Warum wurde vom Eisenbahnbundesamt (www.eba.bund.de) bis heute kein Lärmkataster für die Weststrecke ausgearbeitet? Hier liegt der nächste Handlungsbedarf. Wir dürfen uns nicht auf „Lärmgutachten“ der Deutschen Bahn verlassen, die diese dann am besten noch in verkehrsarmen Zeiten und nicht während der Nacht (weil die ja – ständige – Ausnahme ist) sich selbst anfertigt. Unabhängige Messungen des Lärms insbesondere während der Nacht zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte von 40 Dezibel sind erforderlich. Hierbei muss aber genau auf den Standort der Messpunkte geachtet werden. Eine Tempobegrenzung für die Güterzüge analog dem Straßenverkehr auf 30 km/h auf der Weststrecke muss alleine aus Sicherheitsgründen (fehlender Schutz zur Straße und zum Moselradweg) rasch kommen. Auch die CDU fordert in einer Anfrage im Landtag immerhin eine Tempobegrenzung von Güterzügen auf immerhin 50 km/h zur Lärmreduzierung an bewohnten Eisenbahnstrecken.

Zu meiner Pressemeldung in dieser Sache vom 13.05.2014.

Tempo 30 für Güterzüge auf der Weststrecke

Pressemeldung

SPD Trier-West/Pallien fordert Tempo 30 für Güterzüge auf der Trierer Weststrecke als Sofortmaßnahme gegen Bahnlärm

Seit 1 ½ Monaten bereits leiden die Anwohner(innen) entlang der Bahnstrecke links der Mosel in Trier-West/Pallien und Euren unter erheblichem Lärm durch bis zu 60 Güterzüge, die Tag und insbesondere die ganze Nacht hindurch mit bis zu 90 km/h auf der Weststrecke fahren (s.a. TV vom 06.05.14). Güterzüge, deren Räder, Achsen und Bremsen nicht mehr den neuesten deutschen bzw. europäischen Verordnungen gegen Lärm enstprechen, stellen eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner(innen) dar.
Die Weltgesundheitsorganisation geht bereits ab nächtlichen Mittelungspegeln von 55 dB(A) im Außenbereich von einer Gesundheitsgefährdung aus und fordert einen medizinisch abgeleiteten langfristigen Zielwert von 40 dB(A). Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass sich der durch den Schienengüterverkehr erzeugte nächtliche Lärm aufgrund der hohen Spitzenpegel und dem schnellen Pegelanstieg des Geräuschs im Hinblick auf Aufwachwahrscheinlichkeiten als besonders problematisch darstellt. Grundsätzlich hat die WHO und auch die 24. BImSchV folgende Grenzwerte „am Bett eines Anliegers“ festgelegt: Nachtruhe 30 dB(A) (als Mittelungspegel) zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Güterzüge erzeugen einen Geräuschpegel von bis zu 85 dB.
Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h können die Spitzenpegel um 6 dB(A) reduziert werden, bei einer Tempobegrenzung der Güterzüge auf 30 km/h bei Durchfahrten durch Wohngebiete wie in Trier-West/Pallien in unmittelbarer Nähe der Häuser sogar entsprechend mehr.

Nächtlicher Güterzug Bonner Straße Trier-Pallien: http://youtu.be/5G9zZ30G1Vo

Betriebsbeschränkungen d.h. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind rechtlich möglich

Seit 18.11.2013 liegt nun eine schriftliche und veröffentliche Antwort des
EU-Verkehrskommissars und Vizepräsidenten der Kommission Siim Kallas vor,
die als offizielles Statement der Kommission gewertet werden kann:

„Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften der EU ist die
Kommission der Auffassung, dass die nationalen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geräuschemissionen von Güterzügen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Fahrbeschränkungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten nicht gegen den Grundsatz des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen verstoßen, wenn sie gleichermaßen
für alle Betreiber von Güterzügen für Fahrten durch das nationale Hoheitsgebiet – unabhängig von der Herkunft der Betreiber – gelten und wenn sie keine erheblichen Auswirkungen haben, die den Grundsatz des freien Verkehrs in Frage stellen. Vor diesem Hintergrund müssen alle nationalen Regelungen im Einzelnen im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht geprüft werden.“

Zum gleichen Ergebnis kommt der Bahnrechtsexperte Prof. Dr. Urs Kramer von der Universität Passau in seinem Gutachten für das Umweltministerium Rheinland-Pfalz (Download Gutachten: http://mulewf.rlp.de/uploads/media/Gutachten_Laerm_Mittelrheintal_Endfassung.pdf)

So fordern wir als SPD Trier-West/Pallien vom Eisenbahnbundesamt bzw. der Deutschen Bahn AG einen sofortigen Erlass einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Güterzüge auf Tempo 30 bei den Durchfahrten auf der Weststrecke zwischen Trier-Ehrang und Euren durch unsere Wohngebiete links der Mosel Triers zur Reduzierung der Lärmbelästigung insbesondere während der Nacht. Gleichzeitig begrüßen wir die geplante S-Bahn auf der Weststrecke, die auch zu einer Entlastung des Stadtteils vom Durchgangsverkehr mit PKWs führen wird. Moderne Triebwagen mit geringen Geschwindigkeiten zwischen den Haltestellen entsprechen den heute gültigen Grenzwerten für Lärm.

Wir kritisieren, dass die Deutsche Bahn als Betreiberin der Weststrecke die Anwohner(innen) unseres Stadtteils Trier-West/Pallien nicht über die derzeitige Nutzung der Weststrecke durch Güterzüge insbesondere während der Nacht vorab informiert hat. In einem Antwortschreiben an die Bundestagsabgeordnete Katarina Barley (SPD) vom 24.03.2014 teilte die Deutsche Bahn AG Saarbrücken noch mit: „Durch die beschränkte Besetzungszeit des Stellwerks Trier West von ca. 6:30 Uhr bis 18:00 Uhr findet zurzeit abends und nachts planmäßig kein Güterverkehr statt“. Wir gehen davon aus, dass diese Zusage der DB AG gilt und fordern für wegen Bauarbeiten notwendige befristete Umleitungen von Güterzügen über die Weststrecke eine Tempobegrenzung auf 30 km/h zur Begrenzung der Lärmbelästigung der Anwohner(innen).

Weiterführende Lektüre zum Thema:
http://mulewf.rlp.de/fileadmin/mufv/publikationen/Umweltjournal_57.pdf

Kein Mehrverkehr an Güterzügen auf Weststrecke geplant – Lärmschutzgutachten kommt

Der Vorsitzende der SPD West/Pallien Johannes Schölch-Mundorf zeigt sich erfreut darüber, dass von der geplanten Reaktivierung der Weststrecke keine erhöhte Lärmbelastung durch Güterverkehr in den Stadtteilen Triers entlang der Bahntrasse links der Mosel auszugehen ist, wie jetzt die Deutsche Bahn AG Saarbrücken auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katarina Barley (SPD) mitteilt.

„Die Kapazitäten für den Schienengüterverkehr im Raum Trier sind mit der aktuellen Infrastruktur auch künftig ausreichend.“ heißt es im Schreiben der Bahn. Eine Erhöhung der Anzahl der Güterzüge durch Trier-West/Pallien und Euren sei nicht geplant. Weiter schreibt die Deutsche Bahn: „Unabhängig davon kann es, wie bisher auch schon, bei Bauarbeiten auf der Strecke über Trier Hauptbahnhof zu Umleitungen von Güterzügen über die Weststrecke kommen.“

Auch teilt der Konzernbevollmächtigte der DB mit „dass im Rahmen der Planung für die
Reaktivierung der Westtrasse Trier ein Lärmschutzgutachten erstellt wird.“ Die Erstellung von Lärmschutzmaßnahmen sind dann von den Ergebnissen des Gutachtens und entsprechend der Richtlinien abhängig.